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Juristische Dokumente

Eine Frau aus Osteuropa kann man leider (oder vielleicht ... zum Glück?) nicht "vom Fleck weg" zu einem Besuch einladen oder heiraten.
Es gibt feste Vorschriften, die nicht umgangen werden können. Und diese haben eine große Vielfältigkeit! Je nach Land (z.B., Deutschland, Schweiz, Russland, Ukraine) oder gar Bundesland oder Kanton werden bei einer Eheschließung teilweise unterschiedliche oder zusätzliche Dokumente gefordert.
Aus diesem Grund, und weil sich Bestimmungen auch ändern, können wir hier keinen für alle Einzelfälle gültigen "Katalog" einstellen. Die jeweils aktuellsten Informationen sind jederzeit online auf den Webseiten der Botschaften zu finden.
Wir empfehlen Dir, frühzeitig einen sehr vertrauensvollen Kontakt zu der für Dich zuständigen Ausländerbehörde herzustellen. Die Mitarbeiter kennen die Gesetze und die jeweiligen Durchführungsbestimmungen.
Solltest Du planen, in Deutschland zu heiraten, so informiere Dich bei dem Standesamt, welches Du und Deine zukünftige Frau ausgewählt habt. Ist eine Eheschließung im Land der Frau geplant, so gilt obiges analog.

Das Besorgen der für eine Eheschließung notwendigen Papiere, Dokumente, Nachweise, etc., ist immer mit Aufwand verbunden und beide zukünfigen Ehepartner sind gefordert, sich dabei gegenseitig zu unterstützen.
Glaube uns: In fast allen Fällen sind die Hürden überwindbar! Aus dem Wunsch, möglichst bald ein gemeinsames Leben führen zu können entwickeln sich ungeahnte Energien!

Über InterFriendship haben bereits viele Paare zusammen gefunden. Wie es einigen ergangen ist, vom ersten Kennenlernen bis zur Heirat und ihrem gemeinsamen Leben, das kannst Du unter unseren "Erfolgsgeschichten" nachlesen, die Lektüre lohnt, weil sie Dir sicher Mut macht und Dich motiviert! Erlebnisberichte erfolgreicher InterFriendship-Paare

Rechtliche Aspekte zur Einladung: Die Verpflichtungserklärung

Was bedeutet rechtlich eigentlich die Einladung?

Für einen Besuch in Deutschland brauchen die Damen aus den meisten osteuropäischen Ländern ein Touristenvisum. Das können sie entweder über ein Reisebüro beschaffen, wenn sie eine touristische Reise buchen oder aber auch über eine Einladung eines Deutschen, Schweizers oder Österreichers. Das ist wohl der Regelfall für diejenigen unter Euch, die hier im Mitglieder-Board stöbern.

Diese Einladung ist eigentlich keine Einladung im eigentlichen Sinn, sondern eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Behörde. Man bekommt sie in Deutschland für 25,00 EUR bei der Behörde – manchmal Einwohnermeldeamt, meistens aber Ausländerbehörde der Gemeinde. Dort muß man eine Verpflichtung unterschreiben, wonach man für die Kosten des Lebensunterhaltes des Ausländers aufkommt. Das bedeutet, daß die Behörde das Recht hat, wenn öffentliche Mittel in Anspruch genommen werden, für den Lebensunterhalt, Versorgung mit Wohnraum, Versorgung im Krankheitsfalle oder gar Pflege von dem Unterzeichner der Erklärung 100 % Ersatz zu fordern.
Und die Behörde prüft auch nach, ob man überhaupt in der Lage ist, diese Kosten zu erstatten, wenn die Behörde in Anspruch genommen werden sollte.
Diese Erklärung bekommt man als Duplikat dann in die Hand gedrückt und kann dieser der Dame zuschicken. Ohne eine solche Erklärung wird sie nämlich in der Regel kein Visum erhalten.

Man sollte diese Verpflichtungserklärung nicht auf die leichte Schulter nehmen! Beim Sport, oder Skifahren oder was auch immer Ihr unternehmen wollt kann schnell mal ein Unfall passieren. Wenn dann keine Krankenversicherung abgeschlossen ist kann das sehr schnell sehr teuer werden.

Oder man denke einmal daran, die Dame ist mit einem 3 Monatsvisum eingereist und Ihr versteht euch überhaupt nicht. Sie will aber noch nicht in ihre Heimat zurückfliegen sondern zieht zu einer Freundin in eine andere Stadt und wird dort krank. Auch dann muss man dafür bezahlen, wenn das Sozialamt Hilfe gewähren musste. Die Verpflichtung aus der Erklärung endet erst, wenn die Dame wieder heimischen Boden betreten hat.

Ist erst einmal Sozialhilfe oder sonstige behördliche Hilfe gezahlt worden, dann hat die Behörde aufgrund der Verpflichtungserklärung die Möglichkeit, direkt einen Vollstreckungsbeamten zu beauftragen, der dann bei Euch zu Hause das Geld beizutreiben versucht; oder Euer schönes Bankkonto wird gar gepfändet. Das alles kann sehr schnell passieren; auch wenn man hier oder im Mitglieder-Board davon eigentlich wenig negative Erlebnisse lesen muss.

Ich empfehle, wenn Ihr eine solche Erklärung beantragt, nicht wie von der Behörde in der Regel vorgeschlagen die Einreisedauer von 3 Monaten anzugeben, sondern sich nur auf den Zeitraum zu beschränken, zu dem die Dame auch Euch besuchen möchte. Denn sie wird nur solange ein Visum erhalten, wie dies auf der Erklärung ausgefüllt ist.
Also nicht eine Erklärung für einen 3 monatigen Besuch ausfüllen, wenn nur ein Besuch von 2 Wochen geplant ist. Sonst kann es wirklich passieren, dass ein 3 Monatsvisum erteilt wird und die Dame Euch nach 2 Wochen verläßt und ihr für die restlichen 10 Wochen noch das Risiko der Kosten tragen müsst.

Im übrigen muss diese Erklärung für jede Einreise neu abgegeben werden.

Erst recht sollte man aufpassen, wenn die Dame mit einem Kind eingeladen wird. Dann beinhaltet diese Erklärung auch die Verpflichtung für den vollen Kindesunterhalt aufzukommen! Und zwar ebenfalls bis zur Heimreise des Kindes!

Ich will nicht schwarz malen; aber es gibt nun einmal auch schwarze Schafe.

(Text: H. Vogeler, Rechtsanwalt, Hanau)


Visa

Besuchsvisum, Touristenvisum, Studentenvisum, Visum zur Eheschließung, ...
Visum für Deutschland, Österreich, die Schweiz, ...
Einreisevisum für Russland, Weissrussland, die Ukraine, ...
Es gibt viele Möglichkeiten, um ein Treffen mit einer Frau aus Osteuropa zu ermöglichen! Benötigt werden ausreichende Information, rechtzeitige Planung und natürlich der beiderseitige Wunsch, sich zu sehen.

Von Deiner Situation und der Situation der Frau hängt es ab, welches Visum Ihr beantragen müsst.

Du korrespondierst mit einer Frau und willst sie schnell persönlich treffen und kennenlernen? Die einfachste Möglichkeit ist die Reise nach Osteuropa mit einem Touristenvisum. Willst Du eine Frau zu Dir einladen, so benötigt sie in den meisten Fällen ein Besuchsvisum zur Einreise in Dein Land. Hier findest Du Informationen zu Reisen und Besuche

Wir empfehlen Dir, die umfangreichen und detaillierten Beiträge im InterFriendship Mitglieder-Board zu lesen! 4a) Visum, ein Problem?

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